Behördliche Informationen zum Coronavirus
Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes enden mit Ablauf des 7. April 2023
Bereits zum 1. März 2023 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufgehoben.
Nun entfallen ab dem 8. April 2023 auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Diese sind:
Das Tragen von FFP-2-Masken für alle Besucherinnen und Besucher von Krankenhäuser und Pflegeheimen.
Das Tragen von FFP-2-Masken für alle Besucherinnen und Besucher, Patientinnen und Patienten von Arztpraxen
und medizinischen Einrichtungen.